Benutzungs- und Entgeltregelung

Benutzungs- und Entgeltregelung für den Wohnmobilhafen


 „Steinbreite“ in Hardegsen

in der Fassung der 3. Änderung vom 21.06.2022

 

Die Stadt Hardegsen unterhält für das Parken von Wohnmobilen den Parkplatz „Steinbreite“ in der Kernstadt Hardegsen. Dieser Parkplatz ist mit Stationen zur Versorgung mit Trink-wasser und elektrischem Strom sowie zur Entsorgung von Abwasser und Hausmüll ausgestattet.

Außerdem steht ein Sanitärgebäude mit Toiletten und Duschen zur Verfügung.

 

§ 1
Entgelterhebung

Für die Benutzung des Wohnmobilhafens erhebt die Stadt Hardegsen je Fahrzeug ein Benutzungsentgelt in Höhe von 10,00 € für 24 Stunden.

 

Hierin enthalten sind die Abwasser- und Hausmüllentsorgung sowie die Freischaltung des WLAN-Zuganges. Das Entgelt wird mit dem Auffahren auf den Parkplatz sofort fällig.

 

Für die Benutzung des Sanitärgebäudes sind zusätzlich zum Stellplatzentgelt 3,00 € pro Person ab 6 Jahren für 24 Stunden zu zahlen.

 

Die Nutzung der Stromsäulen sowie der Trinkwasserversorgungsanlagen erfolgt verbrauchsabhängig durch direkte Entgeltzahlung am Automaten.

 

 

§ 2
Verweildauer

Die Dauer für das Verweilen auf dem Parkplatz ist auf drei Übernachtungen begrenzt.

Sofern es die Frequentierung zulässt, kann nach Rücksprache mit dem Platzwart die Verweildauer verlängert werden.

 

§ 3
Hausrecht

Das Hausrecht auf dem Parkplatz üben die mit der Kontrolle und Bewirtschaftung des Platzes beauftragten Personen aus. Sie sind berechtigt, bei Verstößen gegen diese Benutzungs- und Entgeltregelung Platzverweise auszusprechen.

Die Benutzerinnen und Benutzer haben den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten.


 

§ 4
Sonstiges

Es ist untersagt, Zelte, Wohnwagen oder andere Fahrzeuge als Wohnmobile auf dem Parkplatz aufzustellen.

Die Benutzung von Generatoren sowie das Entzünden von offenem Feuer sind nicht gestattet.

In der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr sind lärmverursachende Aktivitäten untersagt.

Hunde sind auf dem Platz anzuleinen.



§ 5
Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltregelung tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Hardegsen, den 22.06.2022.

 

Stadt Hardegsen.
Der Bürgermeister

 

 

Gärner


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